FAQ
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Frequently Asked Questions (FAQ)
Damit Sie möglichst rasch die gewünschte Antwort erhalten, haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Brandschutz zusammengefasst und jeweils eine kurze Beschreibung angefügt.
Falls Ihre Frage unbeantwortet bleibt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Feuerlöscher können – je nach Brandklasse – mit Pulver, Schaum, Wasser oder Kohlendioxid befüllt sein. Bei fast allen Geräten muss zur Aktivierung zunächst ein Sicherungsstift gezogen werden. Ganz gleich, welchen Feuerlöscher Sie nutzen: Der erfolgreiche Einsatz hängt von der korrekten Bedienung ab. Bitte beachten Sie, dass das Löschmittel stets auf den Brennstoff abgestimmt sein muss, um eine optimale Löschwirkung zu erzielen. Ihre eigene Sicherheit geht vor: Achten Sie bei der Brandbekämpfung auf einen ausreichenden Abstand zum Feuer sowie eine sichere Rückzugsmöglichkeit und gehen Sie dann wie folgt vor:
- Bekämpfen Sie einen Brand stets mit dem Wind im Rücken.
- Spritzen Sie nicht in den Brand hinein, sondern löschen Sie von vorn nach hinten und von unten nach oben.
- Treiben Sie ruhende brennende Flüssigkeiten nicht mit vollem Strahl auseinander, sondern legen Sie eine Löschwolke über den gesamten Brandherd.
- Setzen Sie bei Entstehungsbränden grösseren Umfangs mehrere Löscher nicht nacheinander, sondern gleichzeitig mit dem gleichen Löschmittel ein.
- Verspritzen Sie bei Bränden geringeren Umfangs Löschmittel nicht nutzlos, sondern setzen Sie sie schussweise ein.
- Kontrollieren Sie tote Winkel und Ecken im Bereich des Brandherdes auf Glutnester, damit der Brand sich nicht wieder entwickeln kann.
- Bewahren Sie eine Löschmittelreserve für den Fall des Wiederentflammens auf.
Lesen Sie sich die Gebrauchshinweise auf dem Feuerlöscher im Rahmen Ihres täglichen Umfeldes durch und machen Sie sich mit der Handhabung vertraut! So können Sie im Ernstfall schnell und routiniert handeln! Sprechen Sie Ihren Brandschutzpartner auf sein Ausbildungsangebot für den Verhalten im Brandfall an und lassen Sie sich individuell beraten.
In der Schweiz müssen feuerpolizeilich relevante Handfeuerlöscher nach EN3 zugelassen sein und zwingend von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) anerkannt sein.
- Der Feuerlöscher muss für die entsprechende Brandklasse geeignet sein.
- Die Löschleistung (Rating) des Feuerlöschers muss die Brandausbreitungsgeschwindigkeit übersteigen. Das heisst, er muss schneller löschen können als der Brand sich zum Beispiel in einer Gardine oder einem Kartonstapel ausbreitet. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss der Feuerlöscher möglichst viel Löschmittel in kurzer Zeit ausbringen.
- Der Löschmittelstrahl des Feuerlöschers muss es ermöglichen, den notwendigen Sicherheitsabstand zum Brandobjekt einzuhalten, da sonst der Löschende durch Hitze und Flammen gefährdet wird.
- Der Feuerlöscher sollte möglichst viel Löschmittel enthalten, um wieder aufflammende Bereiche nachlöschen zu können.
- Feuerlöscher sollten auf ihren funktionsfähigen Zustand überprüfbar und wieder befüllbar sein.
- Feuerlöscher müssen mit einem amtlichen Zulassungszeichen versehen sein.
Die Lebensdauer eines Feuerlöschers beträgt in der Regel max. 20 Jahre. Danach muss das Löschgerät inklusive Inhalt fachgerecht entsorgt werden. Feuerlöscher sind Druckgeräte. Eine Fachperson kann erkennen, ob das Gerät noch unter Druck steht und sich um einen sicheren Transport bis zur Entsorgungstelle sorgen.
Die Entsorgung eines Löschgeräts verursacht Kosten. Eine generelle Rücknahmepflicht des Herstellers besteht nicht, da der Inhaber eines Löschgeräts für die umweltgerechte Entsorgung verantwortlich ist. Es besteht auch keine gesetzlich organisierte Entsorgung mit einer vRG (vorgezogenen Recyclinggebühr). Brandschutz-Unternehmen bieten die umweltgerechte Entsorgung individuell an.
Die Entsorgungskosten für ein Feuerlöscher sind abhängig von der Art und Löschmittelmenge des Löschgeräts. Als Hersteller, entsorgen wir Ihren alten Feuerlöscher zu Vorzugskonditionen. Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne.
Ja, wenn es sich bei dem Feuerlöscher um ein Pflichtgerät handelt. Da ein Feuerlöscher allerdings einem Sicherheitsprodukt entspricht, empfehlen wir die Wartung gemäss Herstellerangaben ausführen zu lassen bzw. spätestens nach 3Jahren, damit der Feuerlöscher bei Bedarf auch einwandfrei funktionniert.
Auch wenn ein Feuerlöscher nicht von einem Versicherer vorgeschrieben oder obligatorisch ist, verpflichtet sein Vorhandensein dazu, ihn in betriebsfähigem Zustand zu halten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu Regressansprüchen führen, wenn ein defekter Feuerlöscher einen Schaden verursacht, selbst wenn er in einer Notsituation von einem Dritten benutzt wurde.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die diese Auslegung rechtfertigen:
Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
In der Schweiz muss ein vorhandener Feuerlöscher, unabhängig davon, ob er vorgeschrieben ist oder nicht, funktionsfähig sein. Dies ist eine Frage der Sicherheit und der Verantwortung.
Verantwortung des Eigentümers/Mieters
Der Eigentümer oder Mieter einer Liegenschaft ist für die Wartung der vorhandenen Ausrüstung, einschliesslich der Feuerlöscher verantwortlich. Wenn diese nicht funktionsfähig sind und Schäden verursachen, können sie haftbar gemacht werden.
Verwendung durch Dritte
Im Notfall muss jede Person (Feuerwehrangehörige, Privatperson usw.) einen Feuerlöscher benutzen können. Wenn dieser defekt ist und dadurch Schäden entstehen, können der Eigentümer oder der Mieter haftbar gemacht werden.
Mögliche Rechtsmittel
Je nach Schwere des Sachverhalts können zivilrechtliche (Schadensersatz) oder strafrechtliche Rechtsmittel eingelegt werden.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass alle in einem Gebäude vorhandenen Feuerlöscher regelmässig überprüft und gewartet werden, nur so ist ihre Funktionsfähigkeit im Bedarfsfall gewährleistet.
Grundsätzlich nicht, da die Liegenschaft von der zuständigen Behörde gemäss den beim Bau gültigen Normen so abgenommen worden ist. Falls es sich also um Pflichtlöschgeräte handelt, müsste dazu eine neue Bestandsaufnahme durch die zuständige Behörde gemacht werden.
Die Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen VKF hat speziell zu dieser oft gestellten Anfrage eine klare Stellungnahme wie folgt publiziert (FAQ -001 vom 02.02.2016):
Auch in den alten Brandschutzvorschriften BSV war die Anzahl der Löschgeräte nicht abschliessend geregelt. Sofern eine präzise Anzahl von Löschgeräten und / oder deren Standorte explizit verfügt wurde, müssen die Bedingungen der rechtskräftigen Baubewilligung weiterhin eingehalten werden. Lediglich aus der Tatsache, dass die BSV 2015 in Kraft getreten sind, werden rechtskräftig verfügte Massnahmen nicht ungültig. Eine Reduktion der Anzahl Löschgeräte erfordert eine Überprüfung durch die zuständige Brandschutzbehörde, welche mittels Nachtrag zur Brandschutzbewilligung dieser Reduktion zustimmen muss.
Aufladelöscher haben eine innenliegende Druckpatrone, welche durch Drücken der Bedienarmatur im Innern des Feuerlöscherbehälters den nötigen Druck aufbaut, um das Löschmittel via Steigrohr in den äusseren Schlauch zu pressen. Bei Dauerdrucklöschern steht der gesamte Behälter unter ständigem Druck.
Wegen der Umweltbelastung sind seit Juni 2024 definitiv Halon Feuerlöscher in der Schweiz verboten und diese müssen zwingend bei einer Fachfirma umweltgerecht entsorgt werden.
Massgebend sind die VKF-Brandschutznorm 1-15 und die VKF-Richtlinie 18-15 sowie allfällig vorhandene zusätzliche Vorschriften der Kantonalen Gebäudeversicherung.
Zurzeit sind die Brandschutzvorschriften BSV2026 in Bearbeitung; das Inkrafttreten ist noch unbekannt.
Teilweise ja, aber zur genauen Abklärung konsultieren und beachten Sie bitte die entsprechenden nationalen Vorschriften.
Wegen der Vielzahl an Feuerlöschern auf dem Markt sollten Sie sich Gedanken über Nutzung, Brandgefahr, Brandklasse, Fläche und Einsatzgebiet machen.
Am besten melden Sie sich bei uns und ein Brandschutzber wird für Sie eine Brandschutzanalyse vor Ort vornehmen.
Wenn es sich um eine Auflage der Behörden handelt, muss der Feuerlöscher immer rot sein. Bei freiwilligen Feuerlöschern, sind je nach Anbieter auch andere Farben erhältlich.
Grundsätzlich ja, aber nur mit einem Löschmittel, welches für die Brandklasse F (Speiseöle und Speisefette) zugelassen ist.
Handfeuerlöscher ist nicht gleich Handfeuerlöscher!
Sie haben die Wahl zwischen Schaum-, Pulver-, Kohlendioxyd oder Fettbrand-Löscher. Der Inhalt des Feuerlöschers mit seinem Löschmittel ist entscheidend.
Brennbare Stoffe werden aufgrund ihres unterschiedlichen Brandverhalten in verschiedene Brandklassen eingeteilt.
- Brandklasse A: Brände von fester Stoffe mit Flammen und Glutbildung; z.B. Holz, Papier, Karton, Textilien, usw.
- Brandklasse B: Brände von flüssigen oder schmelzenden Stoffen; z.B. Benzin, Diesel, Öle, Paraffin, usw.
- Brandklasse C: Brände von Gasen; z.B. Propan, Butan, Erdgas, Acetylen, usw.
- Brandklasse D: Brände von Metallen; z.B. Aluminium, Magnesium, Titan, Kalzium, usw.
- Brandklasse F: Brände von Fetten; z.B. Speiseöl, Speisefett, usw.
Die schädliche Wirkung von PFAS, darunter auch Fluor, ist in aller Munde. Doch was steckt hinter dem vermeintlichen Fluorverbot?Beginnen wir ganz am Anfang: Unter dem Begriff PFAS werden über 10’000 Einzelsubstanzen zusammengefasst. Sie befinden sich in unzähligen Alltagsprodukten wie Outdoorjacken, Kosmetika aber auch in fluorhaltigen Feuerlöschmitteln. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, zeichnen sich durch eine hohe thermische und chemische Stabilität aus. Zudem verleihen sie Oberflächen wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften. Auch viele Schaumlöschmittel weisen einen Anteil PFAS auf. Diese zeigen eine besonders gute Löschwirkung bei Bränden der Brandklasse B und bieten eine grosse Rückzündsicherheit. Die Fluorsubstanzen im Schaummittel sorgen für die hervorragenden Eigenschaften, die den Löschschaum besonders bei Flüssigkeitsbrände beliebt machen. Zwischen der Flüssigkeit und dem Schaum bildet sich nämlich ein Film. Die Fluortenside setzen die Oberflächenspannung herab, so dass der Schaum schneller und besser in feine Strukturen eindringen kann. Ausserdem sorgen die Fluortenside dafür, dass das Schaummittel flüssigkeitsabweisend wirkt. Der Flüssigkeitsfilm ist dadurch stabiler und reisst nicht auf. So wird ein Gasaustritt aus der brennbaren Flüssigkeit verhindert und eine Rückzündung unwahrscheinlicher. Fluorverbindungen, wie sie in Löschmitteln verwendet werden, gehören zur Gruppe der PFAS.
Warum stehen Schaumlöschmittel in der Kritik?
Die PFAS sind chemisch hergestellt und kommen in der Natur nicht vor. Obwohl sie grosse Vorteile bieten, stehen sie seit langem im Verdacht, Lebewesen zu schädigen. Sie gelangen über das Wasser in unser Ökosystem und reichern sich über Grund- und Trinkwasser, Lebensmittel und die Atemluft im Menschen an. PFAS sind kaum abbaubare Langzeit-Chemikalien und verbleiben in der
Umwelt. Sie können beispielsweise zu höheren Cholesterinwerten führen, verschiedene Organe schädigen und gar Krebs auslösen.
Was gilt in der Schweiz?
Ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Löschmittel werden in der Schweiz im Anhang 2.11 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Mit der Änderung vom 1. Juni 2019 wurde ein Verwendungsverbot für ozonschichtabbauende Löschmittel beschlossen, das am 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Dazu gehören beispielsweise Halone. PFAS in Feuerlöschern sind derzeit noch nicht verboten. Ein EU-Verbot für fluorhaltige Schaumlöschmittel ist jedoch beschlossen und wird stufenweise bis 2032 umgesetzt. Es ist zu erwarten, dass die Schweiz dieses übernehmen wird. Fluorhaltige Schaumlöscher werden voraussichtlich per Juni 2026 verboten . Die Zukunft ist also fluorfrei!
Löschgeräte sind so anzuordnen, dass ein Brand an jeder Stelle von Gebäude und Anlagen bekämpft werden kann. Die Geweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40m betragen.
Gemäss EN3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögens für die Einstufung eines Feuerlöschers massgebend. Das Löschvermögens, bzw. das Rating durch Zahlne-Buchstaben-Kombination angegeben, die auf dem Feuerlöscher aufgedruckt sind. Die Zahl bezeichnet die Brennstzoffmenge und der Buchstabe die Brandklasse.
Das Rating für die Brandklasse A wird mittels einem Holzstapel (Normbrandherd) mit fester Breite bzw. Höhe von je 50 cm, und einer variablen Länge definiert. Ein Rating von 43A entspricht einem Brandherd von 4,3 m Länge. Der Normbrandherd wird entfacht und der Tester darf erst nach Ablauf von 8 Min. eingreifen. Ein Versuch wird als gültig gewertet, wenn alle Flammen vollständig gelöscht werden konnten, und wenn innert der nächsten 3 Min. kein erneutes Aufflammen einsetzt.
Das Rating für dei Brandklasse B bezeichnet die dem Flüssigkeitsvolumen des Brandherds entspricht. Ein Rating von 233B entspricht einem Brandherd mit 233 Liter Inhalt. Der Tester darf erst nach 1 Min. nach dem Entfachten des Normbrandherds mit dem Löschen beginnen. Das Rating gilt nur als erreicht, wenn der Test auf 3 Versuche mindestens zwei Mal gelingt.
Bei der Brandklasse C ist eine Angabe des Rating eines Feuerlöschers für den Einsatz auf Gasbrände im Ermessen des Herstellers und ist nur für CO2 und Pulverlöscher gültig.
Zur Brandklasse D gibt es grundsätzlich keine Angabe zum Rating.
Das Rating für die Brandklasse F wird festgelegt indem eine gewisse Menge an Speisefett gelöscht werden muss. Ein Rating von 75F entspricht 75 kg bzw. 75 Liter.
Das Feuerdreieck ist eine schematische Darstellung der 3 Elemente die für einen Brand nötig sind und zwar Brennstoff, Sauerstoff und Energie. Das Löschen erfolgt durch Entfernen eines oder mehrerer Teile des Feuerdreiecks, wie zB.:
Löschen durch Inhibitionseffekt. Der Brennstoff wir von der Zündquelle getrennt; wir entfernen also den Brennstoff.
Löschen durch Kühleffekt. Der Brennstoff wird bis unter seinem Zündpunkt gekühlt, so dass die nötige Temperatur zum Weiterbrennen entzogen wird.
Löschen durch Stickeffekt. Die Sauerstoffzufuhr wird unterbunden so dass der Brand infolge Sauerstoffmangel erstickt.
Gemäss der VKF-Richtlinie 17-15 müssen Notleuchten sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) jährlich durch eine Fachperson gewartet werden. Notleuchten und RWA müssen bei einem Stromausfall währen mind. 30 Minuten funbktionsfähig sein, um sicherzustellen, dass Personen über den gesicherten Fluchtweg nach Aussen gelangen. Die darin enthaltenen Akkus müss in der Regel alle 5 Jahre ersetzt werden.
Grundsätzlich sind alle Ausgänge, Fluchtwege und Löschgeräte mittels einem geeignetem Piktogramm gemäss der Norm SN EN 710 zu kennzeichen. Die Kenzeichnung muss so angeordnert sein, dass von jedem Standort eines Raumes aus, mindestens ein Rettungszeichen sichtbar ist.